Haftung bei Gefälligkeiten? 

Freunde und Nachbarn helfen sich gegenseitig. Doch wenn bei der unbezahlten Hilfe etwas beschädigt wird, kommt die Haftungsfrage auf.

Wer ohne eine Gegenleistung hilft, haftet bei möglichen Schäden nicht. Ausnahmen gibt es nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

Auch die Haftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Doch einige Versicherer bieten die Deckung von Gefälligkeitsschäden inzwischen als Leistung an. Banktip erklärt das Wichtigste zur Haftung bei Gefälligkeiten im Ratgeber "Sind Gefälligkeitsdienste versichert?".

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